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Verlängerung der Fortbildungsfrist
Normalerweise sollen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre in den Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult und fortgebildet werden. Wegen Corona ist dies jedoch nicht immer möglich. Deshalb akzeptieren die Berufsgenossenschaften eine Verlängerung der Frist auf 2,5 Jahre. Wird diese überschritten, muss wieder eine Grundausbildung besucht werden. Betriebliche Ersthelfer, die nun vorwiegend im Homeoffice arbeiten, müssen entsprechend der Vorgaben ersetzt werden, denn es müssen jederzeit genügend Ersthelfer im Betrieb anwesend sein.
weitere aktuelle FAQ zur Ersten Hilfe in Unternehmen? Die DGUV beantwortet hier die wichtigsten Fragen.
Lehrgänge unter Corona-Bedingungen
Informieren Sie sich hier über unsere Hygienemaßnahmen und über Corona allgemein
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten die Lehrgangsgebühren vorab und bargeldlos zu bezahlen.
NEU 20.02.2021
aktuelle Handlungsempfehlung der DGUV für Unternehmen für Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden (FBEH-100)
aktuelle Handlungsempfelung der DGUV für betriebliche Ersthelfende (FBEH-101)
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